Einsatzzweck
Löschwassersaugstellen sind künstlich angelegte Entnahmeeinrichtungen für Löschwasser aus
Natürlichen oder künstlich angelegten offenen Gewässern.
Zum Einsatz gelangt diese Form der Löschwasserentnahme in der Regel dann, wenn keine andere
frostsichere Versorgungsmöglichkeit zur Verfügung steht oder über andere Versorgungsmöglichkeiten
( wie z.B. öffentliche Wasserversorgung) bei Frost nicht ausreichend Löschwasser zur Verfügung
gestellt werden kann.
Funktionsprinzip
Die oberhalb des Saugkorbes eingesetzte Absperrmembran verhindert das Eindringen des
Löschwassers in das Saugrohr im Bereitschaftszustand.
Im Einsatzfall reißt die Membrane bei einem Unterdruck von ca. 0,2-0,3 bar und gibt den
Gesamten Rohrleitungsquerschnitt frei.
Das Löschwasser kann problemlos entnommen werden.
Inbetriebnahmen
Die Löschwassersaugstelle – Überflur in frostsicherer Ausführung – ist durch die Feuerwehr wie jede
Andere Saugstelle zu benutzen.
Das heißt, nach Entfernen der Deckkapsel wird der Saugschlauch an die Löschwassersaugstelle
Angeschlossen und der normale Saugbetrieb kann beginnen.
Nach Beendigung des Einsatzes ist sofort der Errichter bzw. der zuständige Wartungsdienst zu
Informieren.
Die Einsatzbereitschaft der Saugstelle muss nach jeder Inbetriebnahme – vor allem bei Frostgefahr-
Schnellstmöglich durch Entleerung des gesamten Saugrohres und Erneuerung der Absperrmembrane
Wieder herzustellen.
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